Beratung für Arbeitgebende und Vorgesetzte
Die Folge von Trauer und Todesfällen können unterschiedlich dauernde Arbeitsausfälle sein. Die rechtlichen Trauertage reichen je nach individuellem Erleben der Trauer nicht aus und es folgt eine Arbeitsunfähigkeit.
Trauer ist keine Krankheit, aber sie kann krank machen.
Die richtige Prävention und der Umgang am Arbeitsplatz sind für Betroffenen wichtig. Eine zugewandte und enttabuisierte Kommunikation mit Betroffenen kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz vereinfachen. Die Rückkehr nach traumatischen Nachrichten am Arbeitsplatz müssen begleitet werden.
Für die betroffene Person ist der Arbeitsplatz nun der Ort, an dem sich ihr Leben für immer verändert hat.
Die Lebensveränderung bei Todesfall kann ausser der vielseitigen Trauerphasen auch Existenzängste, Suizidvorstellungen, finanzielle Probleme, familiäre Sorgen, neue Herausforderungen im Alltag und anderes auslösen.
Im Austausch mit mir klären Sie primär Ihre Fragen zum Thema Tod und Trauer am Arbeitsplatz. Gemeinsamen gehen wir Ihre vorhandenen innerbetrieblichen Dokumente durch, diese sich eventuell bereits auf diese Thematik beziehen und angepasst werden sollen.
Ich berate Sie mit Empfehlungen, wie Sie im Ereignis handeln können und wie eine (längere) Arbeitsunfähigkeit in Trauer und Todesfall verhindert wird.
Ihre Fragen zur Beratung, wie auch zu den Konditionen und möglichen Terminen senden Sie mir gerne an mail@einfachmensch.ch oder via Kontaktformular.