Vorsorgeauftrag im Kontext von Arbeit
Die Zahl der ausgefüllten Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen nimmt stetig zu – Gut so!
Doch, was bedeutet das für die eingetragene Person in der Arbeitssituation?
Privat!
Jein!
Vorsorgeauftrag ist nicht das, was primär unter Care-Arbeit verstanden wird, ist aber ein Teil davon.
Der Vorsorgeauftrag und individuelle Vollmachten verpflichten eine Drittperson sich um die definierten Anliegen der bedürftigen (urteilsunfähigen) Person zu kümmern. In den meisten Fällen beziehen sich die Aufgaben auf administrative und finanzielle Bereiche. Während die individuelle Vollmacht immer gültig sein kann, wird der Vorsorgeauftrag erst bei Urteilsunfähigkeit, nach der Validierung durch die KESB, anwendbar.
Der Vorsorgeauftrag beinhaltet meistens einen gesamten administrativen und finanziellen Haushalt, über diesen die Drittperson nicht in jedem Fall vorgängig informiert war.
Die ernannte Person im Vorsorgeauftrag muss gegenüber der KESB keine Berichte erstatten, jedoch geht sie rechtliche Verpflichtung und Verantwortung ein, auf diese sie belangt werden kann.
Die Verantwortung für einen Vorsorgeauftrag ist im Vornherein schwer abzuschätzen, manche sind so nebenbei zu erledigen und andere haben den Umfang eines «Nebenjobs».
Die Umsetzung eines Vorsorgeauftrages ist eine nicht vorausplanbare Mehrbelastung auf unbestimmte Zeit. Diese Mehrbelastung kann sich unter anderem im Arbeitskontext zeigen und sollte offen kommuniziert werden. Speziell zu Beginn, wenn erst die Akten und Umstände der zu vertretenden Person verstanden werden müssen, ist mit einem hohen persönlichen und zeitlichen Aufwand zu rechnen. Hinzu kommt häufig die Sorge und Trauer um die gesundheitliche Instabilität der Auftraggeber:in.
Die steigenden Zahlen der vorausschauenden Vorsorge zeigen die zunehmende gesellschaftliche Selbstverantwortung in diesem Bereich. Dies ist sehr erfreulich und soll nicht gestoppt werden.
Nun ist es aber auch wichtig, gesellschaftlich und komplex die Position und Verantwortung der eingetragenen Personen zu thematisieren. Diese Personen sind selten über die möglichen Beratungsstellen oder ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert, wenn ihnen die Verantwortung zu viel oder zu komplex wird.
In der Vorsorgeberatung sind eingetragene Personen mitzuberücksichtigen, die Dokumente der Vorsorgeplanung allein sind nur der Anfang vom Ganzen.
24.06.2025