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Haben Menschen in Armut ein Recht auf Bestattung?

Ich habe bei Gyan Härri von Aurora Bestattungen nachgefragt. Er erklärt mir folgendes:

„In der Schweiz gilt, jede verstorbene Person hat das Recht auf eine schickliche Bestattung. Im Kanton Bern delegiert der Kanton diese Pflichterfüllung subsidiär an die Gemeinden, welche sehr unterschiedliche Massstäbe und Möglichkeiten anbieten. Bevor die Gemeinde zum Zug kommt, kann sie von nahen Verwandten verlangen die Bestattungskosten zu übernehmen. Das ist aber nicht überall gleich. Ein sehr komplexes Thema, erst recht in Zeiten, in denen die Gemeinden am Sparen sind, zum Teil auf dem Buckel der Ärmsten.“

Was ist schicklich?
Gemäss Duden: Einer bestimmten menschlichen oder gesellschaftlichen Situation angemessen, wie es die Konvention und das Taktgefühl vorschreibt.
Gemäss Recht: Der Art. 7 der Bundesverfassung normiert die Menschenwürde und ist Grundlage für die sich daraus ableitende „schickliche Bestattung“. Allerdings sind der Massstab und das Leistungsheft nicht rechtlich geregelt und wird kantonal oder kommunal definiert.

Wer in die Organisation und Kostenübernahme einer Bestattung von armutsbetroffenen Menschen eintaucht stellt schnell fest, dass es eigentlich so viel wie nötig und so wenig wie möglich bedeutet. Das traurige daran sind nicht die wenige Blumen oder der kostengünstige Sarg, sondern dass Menschen in Armut oft keine oder nur wenige soziale Kontakte haben, die an der Abdankung teilnehmen.

Und wer bezahlt für die schicklich definierte Bestattung?

Bestattungskosten sind Ausgaben, die zur Finanzierung eines Lebens gehören, also aus dem Geld (Einkommen/Vermögen) der verstorbenen Person zu bezahlen sind. Wenn kein Geld da ist, kann bei der Gemeinde ein Gesuch für eine unentgeltliche Bestattung gestellt werden, manche Gemeinden prüfen eine Verwandtenunterstützung. Die Sozialdienste sind in der Regel nicht zuständig für Bestattungskosten.

Die genauen Abläufe und Zuständigkeiten sollten individuell bei den Gemeinden angefragt werden.

Für Diskussionen und Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

23.03.2025